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Aktenzeichen I 106/83
Datum 07.03.1883
Leitsatz Muß der im Urkundenprozesse auf Widerspruch verurteilte Beklagte, wenn ihm die Ausführung seiner Rechte nicht vorbehalten worden ist, zur Erlangung des Vorbehaltes die Ergänzung des Urteiles nach §. 292 C.P.O. beantragen, oder kann er zu diesem Zwecke auch das Urteil im Rechtsmittelwege anfechten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A690347
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