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Aktenzeichen I 302/83
Datum 26.09.1883
Leitsatz Ist die Einrede, daß über das streitige Rechtsverhältnis vereinbartermaßen ein Schiedsgericht entscheiden soll, eine prozeßhindernde im Sinne des §. 247 C.P.O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A710367
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