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Aktenzeichen I 51/83
Datum 29.09.1883
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen darf der Rechtsanwalt die Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 und die Erhöhung der Verhandlungsgebühr nach §. 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A730370
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