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Aktenzeichen I 324/83

Datum 19.12.1883

Leitsatz Welche Grundsätze gelten für die Berechnung, Einziehung und Niederschlagung der Gerichtskosten der Revisionsinstanzen, wenn auf Revision des Beklagten das Berufungsurteil wegen mangelhaften Thatbestandes aufgehoben, die Sache unter Vorbehalt der Entscheidung über den Kostenpunkt für das Endurteil in die Berufungsinstanz zurückverwiesen, gegen das anderweite Berufungsurteil von beiden Streitteilen Revision eingelegt, die Revision des Beklagten zurückgewiesen, auf des Klägers Revision zu dessen Gunsten erkannt ist, und die Kosten des Rechtsstreites dem Beklagten auferlegt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A8C0425

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