zurück

Aktenzeichen I 237/83

Datum 03.10.1883

Leitsatz Ist der Antrag auf "Zusprechung einer Entschädigung nach Feststellung des Betrages durch Sachverständige" zulässig? Ist die Beschwerde des Beklagten und Revisionsklägers gegen die Verwerfung eines Entschädigungsanspruches in angebrachter Amt auch dann zu beachten, wenn der Beklagte in der Revisionsinstanz erklärt, daß er Beschwerde erhoben habe, weil nicht die definitive Verwerfung des Anspruches erfolgt sei, insoweit aber die Beschwerde sich als unbegründet darstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A8F0435

Download PDF

zurück