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Aktenzeichen IV 518/19
Datum 29.04.1920
Leitsatz 1. Ist der Prozeßweg über die Feststellung der Zugehörigkeit zu einem eingetragenen Verein nach erfolgter Kündigung zulässig, wenn das Mitglied unter Geschäftsaufsicht gestellt ist und der Aufsichtsrichter die Ermächtigung erteilt hat, die Vertragserfüllung abzulehnen? 2. Liegt den Rechtsbeziehungen zwischen Mitglied und Verein ein gegenseitiger Vertrag zugrunde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064010001
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