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Aktenzeichen VII 73/20
Datum 09.07.1920
Leitsatz Haftet bei der Vorsorgeversicherung der Versicherer, wenn der gefährliche, der behördlichen Genehmigung bedürfende Betrieb, durch den der Schaden verursacht worden ist, ohne behördliche Genehmigung erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064070029
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