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Aktenzeichen III 92/20
Datum 17.09.1920
Leitsatz 1. Setzt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verzögerung der Erfüllung eines Vertrags stets Verzug voraus? *1 1. Kann ein mitwirkendes Verschulden des Mieters, der Schadensersatz wegen Nichtabstellung eines Mangels der Mietsache begehrt, darin gefunden werden, daß er von seinem Rechte zur Beseitigung des Mangels keinen Gebrauch gemacht hat, als der Vermieter trotz Zusage den Mangel nicht alsbald abstellte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640640B0042
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