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Aktenzeichen V 329/20

Datum 22.09.1920

Leitsatz Besteht zwischen dem Zessionar und dem von ihm verklagten Schuldner notwendige Streitgenossenschaft, wenn der Zedent das Gläubigerrecht durch seine Hauptintervention mit verschiedenen Anträgen gegen die beiden Prozeßparteien geltend macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064110060

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