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Aktenzeichen VI 229/20

Datum 30.09.1920

Leitsatz 1. Darf das Gericht unentschieden lassen, welches örtliche Recht anzuwenden sei? 2. Verhältnis der Goldklausel zu der Klausel, daß der deutsche Schuldner die Gefahr des Sinkens der deutschen Valuta zu tragen habe. *1 4. Verstößt es gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten, wenn eine Schweizer Hypothekenbank von der letzteren Klausel gegen den deutschen Darlehensschuldner Gebrauch macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064150079

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