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Aktenzeichen I 140/20

Datum 29.09.1920

Leitsatz 1. Zu den Bestimmungen des Eisenbahngütertarifs über Beförderung von Frachtgütern in offenen Wagen und Verladung von Gütern durch den Absender. 2. Zum Begriffe "auffallender Gewichtsabgang" im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung. 3. Zur Haftung der Eisenbahn für den Schaden, der aus der mit dem Aufladen oder mit einer mangelhaften Verladung verbundenen Gefahr entsteht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064160082

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