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Aktenzeichen VII 166/20
Datum 05.10.1920
Leitsatz 1. Kann ein im Ehescheidungsverfahren nach der letzten mündlichen Verhandlung entstandener Ehescheidungsgrund durch neue Klage (Restitutionsklage, Vollstreckungsgegenklage, negative Feststellungsklage) geltend gemacht werden? 2. Ist namentlich die Vollstreckungsgegenklage gegenüber rechtsgestaltenden Urteilen, insbesondere Ehescheidungsurteilen, so lange sie noch nicht die Rechtskraft beschritten haben, möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640641A0098
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