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Aktenzeichen II 157/20

Datum 12.10.1920

Leitsatz 1. Ist gegenüber dem Käufer, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags fordert und den Schaden abstrakt berechnen will, der Einwand zulässig, daß er unter den besonderen Umständen des Falles tatsächlich keinen Schaden erlitten habe? 2. Kann der Käufer in die Schadensrechnung einen Gewinn als entgangen einstellen, den er nur durch eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung hätte machen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640641F0112

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