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Aktenzeichen VI 315/20

Datum 14.10.1920

Leitsatz 1. Bedeutung des Antrags, die Hauptsache für erledigt zu erklären. 2. Fällt das Interesse an der negativen Feststellungsklage weg, wenn während ihrer Anhängigkeit der Beklagte mit der gleichen Behauptung, der sie entgegentritt, Vollstreckungsgegenklage gegen den Kläger erhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064230123

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