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Aktenzeichen III 136/20
Datum 15.10.1920
Leitsatz Welcher Zeitpunkt ist nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. maßgebend für die Frage, ob der Verletzte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064250128
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