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Aktenzeichen III 136/20

Datum 15.10.1920

Leitsatz Welcher Zeitpunkt ist nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. maßgebend für die Frage, ob der Verletzte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064250128

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