Aktenzeichen VI 172/20
Datum 18.10.1920
Leitsatz 1. Rechtsweg für Klugen der Zentraleinkaufsgesellschaft auf Schadensersatz und Herausgabe des gezogenen Gewinns gegen Personen, die verbotswidrig unter Umgehung des Monopols der Klägerin Waren aus dem Ausland eingeführt haben. 2. Zum Begriff der sog. unechten Geschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB. 3. Sind die BRV. über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren vom 18. März 1916 und die Ausführungsbestimmungen vom 22. März 1916 (RGBl. S. 175, 179) als Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. zugunsten der wirtschaftlichen Tätigkeit der Zentraleinkaufsgesellschaft anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064290142
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