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Aktenzeichen VII 156/20
Datum 19.10.1920
Leitsatz Wird die Verjährungsfrist des § 110 RStempG. vom 3. Juli 1913 durch eine negative Feststellungsklage des zur Steuer Herangezogenen unterbrochen, und zwar auch dann, wenn diese Klage nicht allen prozessualen Erfordernissen des § 256 ZPO. entspricht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640642B0149
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