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Aktenzeichen I 144/20

Datum 20.10.1920

Leitsatz 1. Erwirbt der Verfügungsberechtigte gegen den Verwahrer eigene Rechte auf Auslieferung, wenn die Eisenbahn unanbringliches Frachtgut hinterlegt? 2. Kann ein Verschulden des Verfügungsberechtigten darin erblickt werden, daß er sich längere Zeit um das hinterlegte Frachtgut nicht kümmert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640642F0162

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