zurück
Aktenzeichen III 174/20
Datum 29.10.1920
Leitsatz Macht die verspätete Benachrichtigung einer Partei vom Zeugenvernehmungstermine die Beweisaufnahme ungültig, insbesondere auch dann, wenn feststeht, daß die Wiederholung der Zeugenvernehmung zu einer Änderung des Beweisergebnisses nicht führen würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064330174
zurück