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Aktenzeichen II 168/20
Datum 02.11.1920
Leitsatz 1. Haftet der Gründer einer Gesellschaft m. b. H. dieser wegen betrügerischer Überwertung von Sacheinlagen (Übergründung)? 2. Ist § 826 BGB. anwendbar, wenn die geschädigte Person zur Zeit der Begehung der unerlaubten Handlung noch nicht existierte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064340175
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