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Aktenzeichen IV 163/20

Datum 21.10.1920

Leitsatz Kann das aus § 1636 Satz 1 BGB. hergeleitete Recht des für schuldig erklärten Ehegatten zum persönlichen Verkehr mit dem Kinde, sofern es sich nicht um die Gestaltung des Verkehrs im einzelnen handelt, durch Klage im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064350178

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