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Aktenzeichen VII 190/20
Datum 02.11.1920
Leitsatz 1. Zur Frage des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen durch verdeckten Stellvertreter. 2. Beweislast in bezug auf den Willen des Stellvertreters bei der Übereignung. 3. Kommt es beim Erwerb vom Nichteigentümer für die Frage der Gutgläubigkeit des Erwerbers in Betracht, daß er gewußt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gewußt hat, ob die Verkäuferin eine Ehefrau war und ob sie zum Verkaufe die ehemännliche Zustimmung hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064380190
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