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Aktenzeichen II 162/20

Datum 02.11.1920

Leitsatz 1. Ist schon deshalb, weil die sämtlichen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. je den eigenen Geschäftsanteil an dieselbe Person verkauft haben, der Schluß gerechtfertigt, daß auch ein Kaufvertrag über das Handelsgeschäft der Gesellschaft abgeschlossen worden ist? 2. Liegt in der Übernahme der Gewähr, daß die vorhandenen Geschäftsschulden einen gewissen Betrag nicht übersteigen, die Zusicherung einer Eigenschaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640643C0200

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