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Aktenzeichen I 176/20
Datum 13.11.1920
Leitsatz Hat ein Versicherer, der wegen Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nach den Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 § 160 Abs. 2 die Versicherung für erloschen erklärt hat, trotzdem einen Anspruch auf Prämienzahlung für die nach dem Tage des Erlöschens der Versicherung liegende Versicherungszeit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064410216
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