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Aktenzeichen I 170/20

Datum 20.11.1920

Leitsatz 1. Zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung von Befreiungsklauseln. 2. Ist Rohstoffmangel eine Betriebsstörung im Sinne einer Befreiungsklausel? 3. Kann der Verkäufer sich auf eine Befreiungsklausel berufen, wenn er es schuldhafterweise, aber ohne Verstoß gegen Treu und Glauben, unterlassen hat, gegenüber den Lieferanten, bei denen er sich mit Rohstoffen eingedeckt hatte, auf Lieferung der Rohstoffe zu bestehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640644E0258

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