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Aktenzeichen III 154/20
Datum 19.11.1920
Leitsatz 1. Ergreift die in § 1 Abs. 2 der Anlage zu Art. 297, 298 des Friedensvertrags angeordnete Ungültigkeit der in den besetzten Gebieten getroffenen Maßnahmen auch die rechtlichen Beziehungen Deutscher aus dem mit einem Zwangsverwalter im besetzten Gebiete geschlossenen Vertrage? 2. Inwieweit dauert das Amt der in Belgien und Frankreich eingesetzt gewesenen deutschen Zwangsverwalter nach der VO. vom 2. Juni 1920 noch fort?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065020003
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