zurück
Aktenzeichen I 112/20
Datum 27.11.1920
Leitsatz 1. Ist eine offenkundige Vorbenutzung oder eine Beschreibung in öffentlichen Druckschriften, wenn sie am Tage der Anmeldung des Patents oder des Gebrauchsmusters erfolgt, der Erteilung des Patents oder der Wirksamkeit des Gebrauchsmusters hinderlich? 2. Zum Tatbestande des § 2 des Patentgesetzes und des § 1 des Gebrauchsmusterschutzgesetzes. 3. Macht nachträglicher Verrat seitens einer zur Benutzung zugezogenen Person die Vorbenutzung zu einer von vornherein offenkundigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640650B0036
zurück