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Aktenzeichen I 162/20
Datum 08.12.1920
Leitsatz Kann ein Lieferungsvertrag deshalb aufgehoben werden, weil der Lieferer wegen inzwischen eingetretener Erhöhung der Materialpreise und der Arbeitslöhne in die Gefahr eines Vermögensverfalls geraten würde, wenn er seine sämtlichen noch unerledigten gleichartigen Lieferungsverträge zu erfüllen hätte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065140074
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