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Aktenzeichen I 257/20

Datum 08.01.1921

Leitsatz 1. Ist die im Nachtrage V des Deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I Abteilung A, zu § 54 der Eisenbahnverkehrsordnung erlassene Ausführungsbestimmung, die alle Waren mit einem Werte von mehr als 150 M für das Kilogramm zu Kostbarkeiten erklärt, rechtsgültig? 2. Zum Begriffe "Kostbarkeit" im frachtrechtlichen Sinne.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065170084

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