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Aktenzeichen VI 455/20

Datum 13.12.1920

Leitsatz Zu den Rechtsbegriffen der höheren Gewalt nach § 1 RHaftpflG. und des unabwendbaren äußeren Zufalls nach § 25 des preuß. Eisenbahngesetzes. Kann dem Eisenbahnunternehmer zugemutet werden, daß er, um den Gefahren aus einem Unwetter vorzubeugen, den Betrieb auf der gefährdeten Strecke einstellt, bevor noch die Unmöglichkeit seiner Weiterführung sich ergeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065190094

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