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Aktenzeichen V 140/20

Datum 15.12.1920

Leitsatz 1. Findet der § 112 ZVG. auch dann Anwendung, wenn die einzelnen Raumteile eines Grundstücks verschieden belastet sind? 2. Erlangt eine Entpfändung auch ohne Löschung dingliche Wirkung, wenn die Löschung zufolge des Zuschlags nicht mehr in Frage kommt? 3. Ist, wenn die zur Hebung gekommenen Hypothekengläubiger von dem Ersteher außergerichtlich befriedigt sind, die Widerspruchsklage nur noch gegen den Ersteher zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065210117

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