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Aktenzeichen V 278/20

Datum 18.12.1920

Leitsatz 1. Zur Auslegung der Vereinbarung "in deutscher Reichswährung zahlbar und zwar auf spezielle Anordnung der Gläubiger in deutscher Reichsgoldmünze". 2. Ist der Schuldner im Falle des § 1 BRV. vom 28. September 1914 (RGBl. S. 417) berechtigt, sich bei Fälligkeit der Forderung durch Zahlung von Papiergeld zum Nennbetrage zu befreien? 3. Hat das Revisionsgericht ein nach der Verkündung des Berufungsurteils mit rückwirkender Kraft erlassenes Gesetz zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065260141

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