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Aktenzeichen I 258/20
Datum 22.12.1920
Leitsatz 1. Kann die Revision unter Umständen auch auf die Verletzung eines Gesetzes gestützt werden, das bei Erlassung des Berufungsurteils noch keine Geltung hatte? 2. Wie ist über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, wenn der Revisionskläger lediglich auf Grund eines erst nach Erlassung des Berufungsurteils in Kraft getretenen Gesetzes obsiegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640652C0162
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