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Aktenzeichen IV 62/20

Datum 16.12.1920

Leitsatz 1. Kann der Nacherbe, insbesondere der Alleinnacherbe, die Nacherbschaft vor dem Anfall mit dinglicher Wirkung veräußern? 2. Kann der Verkäufer einer Erbschaft seine Leistung dem Erbschaftskäufer gegenüber von der Zug um Zug zu bewirkenden Befreiung von der Haftung für die Nachlaßverbindlichkeiten abhängig machen? 3. Steht dem Wiederverkäufer einer Erbschaft ein solches Recht gegenüber dem Wiederkäufer zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065310185

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