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Aktenzeichen IV 351/20
Datum 03.01.1921
Leitsatz Sind die Bestimmungen der Magdeburger Kirchenordnung, wonach die Kirchengemeinden den Pfarrwitwen an den Orten, wo kein Pfarrwitwenhaus vorhanden ist, Wohnungsgeld zu zahlen haben, durch die neueren kirchlichen Gesetze über die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Geistlichen aufgehoben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065320192
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