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Aktenzeichen IV 469/20

Datum 03.01.1921

Leitsatz 1. Verhältnis des § 444 zu § 286 ZPO. 2. Ist als Partei im Sinne des § 444 auch ihr Rechtsvorgänger anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065330197

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