zurück

Aktenzeichen IV 399/20

Datum 20.12.1920

Leitsatz 1. Verhältnis von Satz 2 zu Satz 1 des § 1579 Abs. 1 BGB. 2. Was ist unter dem anderen Ehegatten zu gewährenden Unterhalt im Sinne des § 1579 Abs. 1 Satz 1 zu verstehen? 3. Verhältnis des § 1578 zu § 1579 Abs. 1 Satz 2. 4. Berücksichtigung veränderter Zeitverhältnisse bei Beurteilung des Unterhaltsbedarfs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065350206

Download PDF

zurück