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Aktenzeichen IV 399/20
Datum 20.12.1920
Leitsatz 1. Verhältnis von Satz 2 zu Satz 1 des § 1579 Abs. 1 BGB. 2. Was ist unter dem anderen Ehegatten zu gewährenden Unterhalt im Sinne des § 1579 Abs. 1 Satz 1 zu verstehen? 3. Verhältnis des § 1578 zu § 1579 Abs. 1 Satz 2. 4. Berücksichtigung veränderter Zeitverhältnisse bei Beurteilung des Unterhaltsbedarfs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065350206
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