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Aktenzeichen II 344/20

Datum 21.01.1921

Leitsatz 1. Ist die Benennung einer Artistentruppe seitens des Ausbilders und Leiters mit seinem Künstlernamen eine besondere Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts im Sinne von § 16 UWG.? Besteht für die Truppe ein Recht zur Weiterführung des Namens auch nach ihrer Trennung vom Leiter und Ausbilder? 2. Genießt auch ein Deckname (Pseudonym) den Schutz des § 12 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640653D0226

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