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Aktenzeichen I 329/20

Datum 22.01.1921

Leitsatz Wann ist anzunehmen, daß der Schiffer auf Einhaltung der Förmlichkeiten des § 61 des Binnenschiffahrtsgesetzes verzichtet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065400238

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