zurück

Aktenzeichen VII 470/20

Datum 01.02.1921

Leitsatz Gehören im Sinne des § 27 des preuß. Volksschulunterhaltungsgesetzes zu den Verbindlichkeiten, die auf dem den Schulzwecken gewidmeten Vermögen einer Kirchengemeinde haften, auch diejenigen, die zum Zwecke der laufenden Schulunterhaltungskosten aufgenommen worden waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065450250

Download PDF

zurück