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Aktenzeichen VII 470/20
Datum 01.02.1921
Leitsatz Gehören im Sinne des § 27 des preuß. Volksschulunterhaltungsgesetzes zu den Verbindlichkeiten, die auf dem den Schulzwecken gewidmeten Vermögen einer Kirchengemeinde haften, auch diejenigen, die zum Zwecke der laufenden Schulunterhaltungskosten aufgenommen worden waren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065450250
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