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Aktenzeichen III 288/20

Datum 04.02.1921

Leitsatz Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn eine Partei, der eine vollständige Ausfertigung des Urteils erteilt ist, dem Gegner eine beglaubigte Abschrift ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe zustellen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065460253

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