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Aktenzeichen III A 15/21

Datum 15.02.1921

Leitsatz 1. Kündigung eines auf Kündigung angestellten preußischen Hofbeamten durch den Finanzminister auf Grund der Verordnung vom 10. März 1919. 2. Standen die preußischen Hofbeamten nur im Beamtenverhältnis oder zugleich auch in einem bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnisse zu dem Könige? 3. Sind gegenüber dem die Kündigung für zulässig erklärenden Inhalte der Anstellungsurkunde mündliche Äußerungen der Anstellungsorgane, die Kündigungsklausel stehe nur auf dem Papier, eine Kündigung sei ausgeschlossen, wirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065480256

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