zurück

Aktenzeichen VII 274/20

Datum 01.02.1921

Leitsatz 1. Ist für den Anspruch auf den Gasaufpreis gemäß § 8 der Ausführungsbestimmungen des Reichskommissars für Elektrizität und Gas zu seiner Verordnung vom 26. Juli 1917 der Rechtsweg zulässig? 2. Wer ist anspruchsberechtigt? 3. Ist die Aufpreisanordnung materiell gültig? 4. Trifft sie auch die sog. kriegsnotwendigen Betriebe? 5. Bestehen gegen die formelle Gültigkeit der Verordnungen des Reichskommissars vom 26. Juli 1917 deshalb Bedenken, weil zur Zeit ihres Erlasses die Ernennung und die Delegation des Reichskommissars zur Regelung der Gasbewirtschaftung noch nicht öffentlich bekannt gemacht war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640654B0267

Download PDF

zurück