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Aktenzeichen III 307/20

Datum 08.02.1921

Leitsatz Muß demjenigen, der als Beamter (Notar) tätig werden soll, die Ernennung durch amtliche Mitteilung eröffnet worden sein? Zum Begriff einer solchen Eröffnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065540296

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