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Aktenzeichen II 302/20

Datum 18.02.1921

Leitsatz 1. Kann eine Beschaffenheitsangabe nach § 13 WZG. auch durch ein Bild gemacht werden? 2. Genügt der Hinweis auf die Ersatzeigenschaft oder Herkunft aus einer bestimmten Betriebsart zur Beschaffenheitsangabe? 3. Kann trotz Verwendung desselben Motivs eines Warenzeichens in einem anderen Warenzeichen die Verwechselungsgefahr ausgeschlossen sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065620344

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