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Aktenzeichen VII 340/20

Datum 22.02.1921

Leitsatz Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung der Hinterlegungsbeamten geklagt, später auch die schuldrechtliche Haftung aus dem Hinterlegungsverhältnis geltend gemacht war, und der Berufungsrichter sein Urteil nur auf die letzterwähnte Haftung gegründet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065640350

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