zurück

Aktenzeichen III 379/20

Datum 25.02.1921

Leitsatz 1. Schließt ein unter § 1 des Reichstumultschadensgesetzes vom 12. Mai 1920 fallender Tatbestand die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grund des § 839 BGB. und der Landesgesetze über die Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen der Beamten aus? 2. Haftet der braunschweigische Staat nach dem Staatshaftungsgesetze vom 28. Juli 1910 für Amtspflichtverletzungen der Mitglieder der sog. Matrosendivision?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065670357

Download PDF

zurück