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Aktenzeichen II 367/20

Datum 01.03.1921

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann für nicht geführte Waren ein Warenzeichen eingetragen werden? 2. Kann für Hilfsartikel ein selbständiges Warenzeichen eingetragen werden? Sind andere Gegenstände diesen Hilfsartikeln gleichzustellen, wenn sie ihrer Natur nach keines Warenzeichens bedürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640656C0372

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