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Aktenzeichen I 264/20

Datum 12.03.1921

Leitsatz Bestimmt sich beim Schadensersatze für verloren gegangene Sachen die Höhe der Geldentschädigung nach dem Werte der Sachen zur Zeit der Klagerhebung oder zur Zeit der Urteilsfällung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640657A0418

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