zurück
Aktenzeichen I 264/20
Datum 12.03.1921
Leitsatz Bestimmt sich beim Schadensersatze für verloren gegangene Sachen die Höhe der Geldentschädigung nach dem Werte der Sachen zur Zeit der Klagerhebung oder zur Zeit der Urteilsfällung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640657A0418
zurück