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Aktenzeichen I 297/20

Datum 12.03.1921

Leitsatz 1. Findet die Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft vom 7. Juni 1920 (RGBl. S. 1156) auch Anwendung auf bereits vorher entstandene Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung? 2. Zur Zulässigkeit der abstrakten Schadensberechnung beim Kauf von Waren zum Selbstverbrauche.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640657B0421

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